GWunderwaldzentrum Heidboden

Das GWunderwaldzentrum Heidboden ist nicht ein Gebäude, sondern der Mittelpunkt der verschiedenen GWunderwaldpfade.

Diverse Feuerstellen
Übersichtstafel mit pfadbeschrieb
Toiletten

Hinweis

Der Heidboden ist privates Grundeigentum und gehört der Alp- und Waldgenossenschaft Frauenkirch! Der Umgang und die Benützung der Anlagen sollte mit gesundem Menschenverstand erfolgen. Die Benützung des Heidbodens als Freizeitort wird toleriert solange gewisse Regeln befolgt werden! Diese sind beim Posten auf dem Heidboden zusammengefasst oder auf der GWunderwald-Webseite nachlesbar.


Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des Heidboden Davos

Nutzung Heidboden

Ein schönes Stück Erde

Der Heidboden entstand durch Ablagerungen des Gross-Davosersees vor ca. 14‘000 Jahren. Wie auf dem ganzen Naturerlebnispfad „GWunderwald Heidboden Davos“, befinden wir uns auf privatem Grundeigentum!
Über die Benützung des Freizeitplatzes „Heidboden“ wurde an einer Sitzung zwischen den Grundeigentümern und Vertretern des damaligen Kur- und Verkehrsvereins Davos am 02.07.1986 ein Reglement erlassen.

Darin wird folgendes beschrieben (Auszug):

  • Der Heidboden steht grundsätzlich allen Interessierten zur Verfügung. Die örtlichen Polizeivorschriften sind einzuhalten.
  • Bei grober Verletzung der festgelegten Bedingungen kann der Grundeigentümer das Grundstück jederzeit dem öffentlichen Zutritt entziehen.
  • Die Benützung des Platzes ist für organisierte Gruppen ab 10 Personen melde- und gebührenpflichtig (Fr. 1.00 pro Person).
  • Anfragen, Reservationen und Inkassostelle ist die Davos Destinations- Organisation (DDO) 081 / 415 21 21
  • Der gesamte Freizeitplatz ist in sauberem Zustand zu halten.
  • Die Platzbenützer haften für alle Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.
  • Lagerfeuer sind nur in den eigens dafür erstellten Feuerstellen gestattet. Das erforderliche Brennholz stellt die Gemeinde / DDO kostenlos bereit.
  • Die Benützer des Heidbodens sind gebeten übermässigen Lärm zu vermeiden.
  • Die beiden Zufahrtsstrassen sind mit öffentlichen Fahrverboten belegt.
  • Zum Transport von Lebensmitteln kann die DDO oder der Grundeigentümer ausnahmsweise Spezialbewilligungen erteilen.
  • Für Personentransporte ist jegliches Befahren der Zufahrtsstrassen ausdrücklich verboten - Zuwiderhandlungen werden verzeigt.
  • Aus Rücksicht auf weidendes Vieh und das Wild sind Hunde an der Leine zu führen.

Das ganze Reglement ist im Schaukasten bei den Toiletten ersichtlich und hat immer noch seine Gültigkeit!

Helfen wir doch alle, dieses schöne Stück Erde so zu belassen wie es ist, DANKE!


Verein GWunderwald Heidboden Davos